define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true);{"id":79,"date":"2018-01-22T06:23:43","date_gmt":"2018-01-22T06:23:43","guid":{"rendered":"http:\/\/asv-waldleiningen.de\/?page_id=79"},"modified":"2018-01-22T06:23:43","modified_gmt":"2018-01-22T06:23:43","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/?page_id=79","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"

Waldleiningen<\/b><\/span><\/span><\/p>\n

VEREINSSATZUNG<\/b><\/u><\/span><\/p>\n

\u00a7 1 Name und Sitz<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

Der am 10.07.1965 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen ASV Waldleiningen 1965 e.V.<\/span><\/span><\/p>\n

Er hat seinen Sitz in Waldleiningen \/ Pfalz.<\/span><\/span><\/p>\n

Nach Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern wird er unter der Nummer VR Kai 1074 registriert.<\/span><\/span><\/p>\n

Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/span><\/span><\/p>\n

Die Vereinsfarben sind Gelb \u2013 Schwarz<\/span><\/span>.<\/span><\/p>\n

\u00a7 2 Zwecke<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich die unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<\/span><\/span><\/p>\n

Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Breitensports und aller damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigungen.<\/span><\/span><\/p>\n

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen im Breiten und Wettkampf- <\/span><\/span><\/p>\n

Sport verwirklicht.<\/span><\/span><\/p>\n

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/span><\/span><\/p>\n

\u00a7 3 Mittelverwendung<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/span><\/span><\/p>\n

\u00a7 4 Verbandsanschluss<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

Erg\u00e4nzend zum Inhalt dieser Satzung und Ordnungen des Vereins gelten f\u00fcr aktive Mitglieder die Satzungen \/ Richtlinien und Ordnungen f\u00fcr den angeschlossenen Sportverband des S\u00fcdwestdeutschen Fu\u00dfballverbandes mit Sitz in Edenkoben, sowie dem Sportbund Pfalz mit Sitzung in Kaiserslautern. Er kann au\u00dferdem Verb\u00e4nden sich anschlie\u00dfen, die dem Zweck des Vereins als Verbandsorganisation und dessen Dachverband zugeh\u00f6rig sind.<\/span><\/span><\/p>\n

\u00a75 Mitgliedschaft<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der \/ des gesetzlichen Vertreters.<\/span><\/span><\/p>\n

Stimmberechtigte sind Mitglieder in Versammlungen erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<\/span><\/span><\/p>\n

\u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/span><\/span><\/p>\n

\u00a76 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

    \n
  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Tod. <\/span><\/span><\/li>\n
  2. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand. Bei minderj\u00e4hrigen Mitgliedern erkl\u00e4rt der gesetzliche Vertreter den Austritt schriftlich. Der Austritt ist erst nach einer vierw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist und nur zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres zul\u00e4ssig. <\/span><\/span><\/li>\n
  3. Die Austrittserkl\u00e4rung wird vom Vorstand erst best\u00e4tigt und ist erst wirksam, wenn der Beitragspflicht bis zum Ende der Mitgliedschaft nachgekommen ist. <\/span><\/span><\/li>\n
  4. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt auf Beschluss des Vorstands <\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

    a) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins <\/span><\/span><\/p>\n

    b) bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinssatzung <\/span><\/span><\/p>\n

    c) bei vereinssch\u00e4dlichem Verhalten <\/span><\/span><\/p>\n

    d) wenn das Mitglied seinen Beitragspflichten trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Vorstands oder zum wiederholten Mal trotz einmaliger schriftlicher Mahnung des Vorstands nicht nachgekommen ist. Bei einem erneuten Versto\u00df gegen die Beitragszahlungspflicht kann eine schriftliche Mahnung vor dem Ausschluss unterbleiben. <\/span><\/span><\/p>\n

      \n
    1. Dem Mitglied ist der Ausschluss schriftlich und unter Nennung des Grundes mitzuteilen. Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet der Vorstand und Ausschuss. <\/span><\/span><\/li>\n
    2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung <\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

      befindlichen, dem Verein geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde und Unterlagen an den Vorstand herauszugeben. <\/span><\/span><\/p>\n

      \u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

      Von den ordentlichen Mitgliedern ( aktive, passive Mitglieder ) werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/span><\/span><\/p>\n

      Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.<\/span><\/span><\/p>\n

      Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden alle zwei Jahre neu festgesetzt.<\/span><\/span><\/p>\n

      \u00a7 8 Organe des Vereins<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

        \n
      1. Mitgliederversammlung<\/span><\/span><\/li>\n
      2. Gesamtvorstand<\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

        \u00a7 9 Vorstand<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

        Der Vorstand, dem die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte des Vereins obliegt besteht aus: <\/span><\/span><\/p>\n

        1. Vorsitzender<\/span><\/span><\/p>\n

        2. Vorsitzender<\/span><\/span><\/p>\n

        3. Schriftf\u00fchrer<\/span><\/span><\/p>\n

        4. Kassenwart<\/span><\/span><\/p>\n

        5. Spielleiter der ersten Mannschaft<\/span><\/span><\/p>\n

        Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist Einzelvertretungsberechtigt. <\/span><\/span><\/p>\n

        Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden handeln darf.<\/span><\/span><\/p>\n

        \u00a7 9a Gesamtvorstand<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

          \n
        1. Vorstand<\/span><\/span><\/li>\n
        2. mindestens 4 Beisitzer<\/b><\/span><\/span><\/li>\n
        3. AH-Spielleiter<\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

          \u00a7 10 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

          Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere<\/span><\/span><\/p>\n

            \n
          1. F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte<\/span><\/span><\/li>\n
          2. Vorbereitung der Einberufungen der Mitgliedsversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.<\/span><\/span><\/li>\n
          3. Einberufung der Mitgliederversammlung<\/span><\/span><\/li>\n
          4. Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/span><\/span><\/li>\n
          5. Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts, Jahresplanung<\/span><\/span><\/li>\n
          6. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern<\/span><\/span><\/li>\n
          7. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben nach Satzung und gesetzlicher Erm\u00e4chtigung.<\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

            \u00a7 11 Wahl des Vorstandes<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

            Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/span><\/span><\/p>\n

            Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Zeit von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.<\/span><\/span><\/p>\n

            Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz \u2013 Vorstandsmitglied bis zu n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<\/span><\/span><\/p>\n

            Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandmitglied.<\/span><\/span><\/p>\n

            \u00a7 12 Vorstandssitzungen<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

            Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom ersten Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.<\/span><\/span><\/p>\n

            Der Vorstand ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; Jedes Vorstandmitglied hat eine Stimme.<\/span><\/span><\/p>\n

            Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden ( 2. Vorsitzende ).<\/span><\/span><\/p>\n

            \u00a713 Protokollierung<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

            \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom ersten Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/span><\/span><\/p>\n

            \u00a7 14 Mitgliederversammlung<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

            Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/span><\/span><\/p>\n

              \n
            1. Wahl, Abberufungen und Entlassung des Vorstands<\/span><\/span><\/li>\n
            2. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung, \u00fcber Vereinsordnungen und Richtlinien.<\/span><\/span><\/li>\n
            3. Ernennung besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern.<\/span><\/span><\/li>\n
            4. Beschlussfassung zur Einrichtung einzelner Abteilungen.<\/span><\/span><\/li>\n
            5. Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben.<\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n

              Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Sp\u00e4testens in der <\/span><\/span>zweiten H\u00e4lfte des<\/b><\/span><\/span> Monats Juni<\/b><\/span><\/span> muss diese stattgefunden haben.<\/span><\/span><\/p>\n

              In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied \u2013 auch ein Ehrenmitglied \u2013 eine Stimme. Die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem stattfinden geschehen und die Punkte der Tagesordnung enthalten. Die Einberufung erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begr\u00fcndet. Eine Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.<\/span><\/span><\/p>\n

              Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder dies beantragt.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit 1\/4 der anwesenden Mitglieder dies beantragt.<\/span><\/span><\/p>\n

              Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst, Stimmhaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/span><\/span><\/p>\n

              Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/span><\/span><\/p>\n

              \u00a7 15 Vereinsaufl\u00f6sung<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

              Im Falle einer Aufl\u00f6sung oder <\/span><\/span>Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/b><\/span><\/span> des ASV Waldleiningen geht das gesamte Verm\u00f6gen an die Ortsgemeinde Waldleiningen. Die Ortsgemeinde hat dies unmittelbar und ausschlie\u00dflich der Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Waldleiningen zu verwenden. Vor Verwendung ist das zust\u00e4ndige Finanzamt zu h\u00f6ren.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in der Jahreshauptversammlung oder in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/span><\/span><\/p>\n

              \u00a7 16 Kassenpr\u00fcfer<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

              Die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlten zwei Pr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. \u00dcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten und ein Protokoll zu fertigen. Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich auf die Richtigkeit der Vorg\u00e4nge, nicht auf deren Zweckm\u00e4\u00dfigkeit.<\/span><\/span><\/p>\n

              \u00a7 17 Haftpflicht<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

              Der Verein haftet den Mitgliedern gegen\u00fcber nicht f\u00fcr die aus dem Spielbetrieb entstehenden Gefahren und Sachverlust. F\u00fcr Sch\u00e4den haftet lediglich die \u00fcber den Sportbund Pfalz abgeschlossene Haftpflicht und Unfallversicherung nach deren Satzung.<\/span><\/span><\/p>\n

              \u00a7 18 \u00c4ltestenrat<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

              Der \u00c4ltestenrat besteht aus drei Personen die dem Verein mindestens F\u00fcnf Jahre angeh\u00f6ren m\u00fcssen. Er wird in der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Er ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Schlichtungsaufgaben innerhalb des Vereins. Er ist f\u00fcr die Beschwerde der Mitglieder als Berufungsinstanz entscheidend.<\/span><\/span><\/p>\n

              Diese Satzung wurde in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 18.06.2013 ge\u00e4ndert und als neue g\u00fcltige Satzung angenommen. Sie wird zur Eintragung beim Amtsgericht Kaiserslautern abgegeben.<\/span><\/span><\/p>\n

              Damit treten alle fr\u00fcheren Satzungen au\u00dfer Kraft.<\/span><\/span><\/p>\n

              Mit der Jahreshauptversammlung vom 06. M\u00e4rz 2005 wurde einstimmig beschlossen des ASV Waldleiningen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern einzutragen als e.V. und f\u00fchrt in Zukunft den Namen<\/span><\/span><\/p>\n

              ASV Waldleiningen 1965 e.V.<\/b><\/span><\/span><\/p>\n

              Waldleiningen, den 19. Juni 2015<\/b><\/span><\/span><\/p>\n

              Ehrenordnung des A S V Waldleiningen<\/b><\/u><\/span><\/span><\/p>\n

              In Anerkennung besonderer Verdienste um den ASV werden folgende Ehrungen vorgenommen.<\/span><\/span><\/p>\n

              Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erhalten Mitglieder des ASV Waldleiningen, die sich durch langj\u00e4hrige oder verdienstvolle Mitarbeit um den Verein ausgezeichnet haben. <\/span><\/span><\/p>\n

              Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit und haben zu Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Ehrennadel in Silber mit Urkunde erhalten Mitglieder mit mindestens 25 \u2013 j\u00e4hriger Mitgliedschaft.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Ehrennadel in Gold mit Urkunde erhalten Mitglieder mit mindestens 40 \u2013 j\u00e4hriger Mitgliedschaft.<\/span><\/span><\/p>\n

              F\u00fcr 50 \u2013 Jahre Zugeh\u00f6rigkeit wird die Ehrenmedaille mit Ehrenkranz und Brillant in Gold und Urkunde verliehen.<\/span><\/span><\/p>\n

              Alle Mitglieder ab 60, 70, 80, usw. erhalten ein Blumengebinde und ein Geschenk im Wert von 25.- \u20ac.<\/span><\/span><\/p>\n

              Bei Heirat eines Mitglieds wird eine Erinnerungsgabe \u00fcberreicht.<\/span><\/span><\/p>\n

              Bei Todesfall eines Mitglieds wird ein mit Blumengru\u00df die letzte Ehre erwiesen.<\/span><\/span><\/p>\n

              Bei Todesfall eines aktiven oder Ehrenmitglieds wird ein Kranz niedergelegt.<\/span><\/span><\/p>\n

              F\u00fcr alle oben aufgef\u00fchrten Punkte und Entscheidungen ist laut Satzung, des ASV Waldleiningen der Gesamtvorstand zust\u00e4ndig.<\/span><\/span><\/p>\n

              Die Entscheidung des Vorstands \u00fcber Vorschl\u00e4ge und Ehrungen sind nicht anfechtbar. Die Ehrungen k\u00f6nnen im Falle einer Vereinssch\u00e4digung wieder aberkannt werden.<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

              Waldleiningen VEREINSSATZUNG \u00a7 1 Name und Sitz Der am 10.07.1965 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen ASV Waldleiningen 1965 e.V. Er hat seinen Sitz in Waldleiningen \/ Pfalz. Nach Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern wird er unter der Nummer… Read moreSatzung<\/span><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-79","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/79","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=79"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/79\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":81,"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/79\/revisions\/81"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asv-waldleiningen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=79"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}